Unter dem Namen ASSOCIATION « NEURO-ENVIRONMENTAL REHABILITATION 21 / NER 21 » besteht eine Vereinigung mit ideeller Zielsetzung in Form einer juristischen Person und kooperativ organisiert im Sinne von Artikel 60 und folgende des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
Ziel
Die Vereinigung zu hat zum Ziel, das Konzept ”Neuro-Environmental Rehabilitation 21 / NER 21“ zu fördern und weiter entwickeln, sowie eine Plattform für beruflichen und sozialen Austausch, Ausbildung und Forschung zu sein.
Die Vereinigung ”NER21“ anerkennt das Recht auf Rehabilitation und Wiedereingliederung für alle Personen mit Behinderung, wie es in der Resolution 3447, Artikel 6, der Erklärung über die Rechte behinderter Personen der Vereinten Nationen definiert wird.
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Unter dem Namen ASSOCIATION « NEURO-ENVIRONMENTAL REHABILITATION 21 / NER 21 » besteht eine Vereinigung mit ideeller Zielsetzung in Form einer juristischen Person und kooperativ organisiert im Sinne von Artikel 60 und folgende des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
Ziel
Die Vereinigung zu hat zum Ziel, das Konzept ”Neuro-Environmental Rehabilitation 21 / NER 21“ zu fördern und weiter entwickeln, sowie eine Plattform für beruflichen und sozialen Austausch, Ausbildung und Forschung zu sein.
Die Vereinigung ”NER21“ anerkennt das Recht auf Rehabilitation und Wiedereingliederung für alle Personen mit Behinderung, wie es in der Resolution 3447, Artikel 6, der Erklärung über die Rechte behinderter Personen der Vereinten Nationen definiert wird.
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