Association Neuro-Environmental Rehabilitation 21st Century
Ziel
Die Vereinigung zu hat zum Ziel, das Konzept ”Neuro-Environmental Rehabilitation 21 / NER 21“ zu verbreiten und weiter zu entwickeln, sowie eine Plattform für beruflichen und sozialen Austausch, Ausbildung und Forschung zu sein.
Die Vereinigung ”NER21“ anerkennt das Recht auf Rehabilitation und Wiedereingliederung für Personen mit Behinderung, wie es in der Resolution 3447, Artikel 6, der Erklärung über die Rechte behinderter Personen der Vereinten Nationen definiert ist.
Definition des Konzeptes ”NER21”
Ner21 ist ein umweltorientiertes und bio-psycho-soziales Wiedereingliederungs-Konzept für Personen, welche an einer
Läsion des Zentral-Nervensystems leiden, sei sie angeboren, erworben oder degenerativ. Es benutzt als Bezugs-Rahmen
die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheits-Organisation
(WHO), den systemischen und Gemeinschafts-orientierten Ansatz (community -based Rehabilitation CBR)
sowie das Ergebnis-orientierte Vorgehen (Outcome-based Rehabilitation OBR).
Das Konzept ”NER21” geht vom Bobath-Konzept und dem Ansatz ”Bobath-based Rehabilitation/ BBR” aus.
Das Hauptziel ist die Verbesserung der funktionellen Unabhängigkeit und der Lebensqualität von Personen, die eine
Läsion des ZNS aufweisen.
Das Konzept ”NER21” integriert die aktuellen Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung, speziell der
Bewegungswissenschaften (motorische Kontrolle und motorisches Lernen) und der Neuroplastizität.
Es benutzt die Evidenz-basierte Praxis (Evidence-Based Practise EBP), die auf 3 Pfeilern beruht: von klinischer Sachkompetenz
geleitete Massnahmen, wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Wertvorstellungen und Erwartungen der behandelten
Person.
Der Schwerpunkt liegt auf der aktiven Teilnahme der behandelten Person und dem Einbezug ihres Umfeldes an den sie
betreffenden Entscheidungen, und zwar ab der Initialphase.
Mitglieder
a) Gründungsmitglieder*
b) Aktivmitglieder* :
– Klinische Experten von NER21 (von Vorstand ernannt)
– Medizinische und paramedizinische Berufsleute mit mindestens 30 Stunden Ausbildung NER 21 (oder gleichwertiger vom Vorstand anerkannter Ausbildung)
c) Mitglieder des Experten -Kollegiums NER21 (Konsultativ-Organ)
d) Assoziierte Mitglieder
– Personen mit einer neurologischen Schädigung
– Familie und Angehörige von Personen mit einer neurologischen Schädigung
– Diplomierte und Studierende in Gesundheitsberufen, welche die Bedingungen von Aktivmitgliedern nicht erfüllen
– Vereinigungen von Betroffenen
– Rehabilitationszentren, Spitäler, Kliniken, Institutionen
e) Wohlt äter/Innen und Donator /Innen
f) Ehrenmitglieder*
*Stimmrecht
